Xherdan Shaqiri will in Rheinfelden ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung bauen. Das Verwaltungsgericht entzog ihm im vergangenen Jahr allerdings die von der Gemeinde bereits erteilten Baugenehmigung, nachdem Einsprachen eingegangen sind und die Grösse der Villa beanstandet wurde. Nun hat der FCB-Star vor dem Bundesgericht einen Sieg errungen.

Dieses hält fest, dass die zulässige  Ausnützung des Grundstücks nicht überschritten wird. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht geurteilt, dass eine Überschreitung von 13 Prozent vorliegt. Das Bundesgericht schreibt in seinem Urteil am Freitag laut «Basler Zeitung», dass das Attikageschoss gemäss einer Aargauer Ausnahmebestimmung gar nicht zur Ausnützungsziffer hinzugerechnet werden darf. Deshalb ist das Vorhaben in diesem Punkt bewilligungsfähig.

Beginnen kann Shaqiri mit dem Bau indes noch nicht.  Vor dem Verwaltungsgericht sind nämlich noch andere Punkte offen.

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